Trainingsbetrieb

Im Ostalbkreis liegt die Inzidenz seit mehreren Tagen unter 100, so dass endlich praktikable Lockerungen auch für unser Jugend- / Erwachsenentraining vorgenommen werden können. Die tatsächlich gültigen Regelungen sind auch weiterhin inzidenzabhängig, so dass es zu kurzfristigen Änderungen im Trainingsbetrieb kommen kann. Daher sind Anfragen zu Trainingszeiten, Trainingsbedingungen, über die jeweiligen Trainer (Email) zu erfahren. Testpflicht In Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern kann nur trainiert werden, wenn alle Mitglieder dieser Gruppe entweder als vollständig geimpft oder genesen gelten bzw. einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Die Nachweise dazu müssen in jedem Training mitgeführt und den jeweiligen Trainern vorgezeigt werden. Nur Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit. Hinweis für Schüler: Als Nachweis gilt auch ein von der Schule bescheinigter negativer Test, der nicht älter als 60 Stunden ist.

Öffnungsstufe 1 Inzidenz unter 100:

• Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten für die kontaktarme Sportausübung im Freien in Gruppen von bis zu 20 Personen.

• Auf weitläufigen Außenanlagen (z.B. Sportplatz) sind gleichzeitig mehrere Gruppen erlaubt, wenn sie voneinander räumlich ausreichend getrennt werden können.

Öffnungsstufe 2 / 3 Liegt die Inzidenz an 14 Tagen hintereinander unter 100, bei weiter fallender Tendenz, gilt zusätzlich:

• Hallensport ist bei einer Belegung von 20 m² pro Person in Gruppen möglich.

Inzidenz unter 35 Liegt die Inzidenz an 5 Tagen hintereinander unter 35 gilt zusätzlich:

• Wegfall der Testpflicht für die Sportausübung im Freien.

 

Das Training in Gruppen von bis zu 20 Personen (vgl. Öffnungsstufe 1) bzw. einer Person pro 20 m² Trainingsfläche (vgl. Öffnungsstufe 2) ist also unter Auflagen auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und -sportstätten gestattet. Hierbei können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden. Trotz der erfreulichen Lockerungen stellt uns die Testpflichtregelung vor Herausforderungen. Für unsere ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter kann dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen und auch für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern ein eher unpraktisches Vorgehen darstellen. Daher liegt es im Ermessen eines jeden Übungsleiters, ob er/sie ein Präsenz-Training unter diesen organisatorisch erschwerten Bedingungen durchführen kann und möchte.